Beauftragung

Wir rechnen grundsätzlich gemäß Vollmacht- und Honorarvereinbarung ab. Für die Durchführung der Aufträge durch unsere Kanzlei gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (AAB) in der jeweils gültigen Fassung.



Bei allen Leistungen legen wir darauf Wert, dass Sie die Leistung kostengünstig erhalten. Alles, was Sie sinnvoll selbst machen können (und wollen!) kann von Ihnen erledigt werden. Wir unterstützen Sie z. B. gerne, wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst erstellen wollen. Auf der anderen Seite erledigen wir für Sie gerne alle Arbeiten, die Sie auslagern möchten (siehe die Seite Leistungen).

Übrigens: Eine Erstberatung (bis zu 60 Min.) ist kostenlos. Wir freuen uns auf ein Erstgespräch, in welchem Sie uns und unsere Kanzlei völlig unverbindlich kennenlernen können.